Aufbaubildungsgang Fachkraft für inklusive Bildung und Erziehung
Mit dem Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik (26.02. 2009) ist Inklusion gesetzlicher Auftrag geworden.
Fachkräfte für inklusive Bildung und Erziehung übernehmen in ihren Arbeitsfeldern – Schule, Tageseinrichtung für Kinder, Offener Ganztag sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe – eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des neuen pädagogischen Leitbildes. Leitziel ist dabei die Angleichung der Lebenschancen und -perspektiven von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den genannten Handlungsfeldern.
Basis der pädagogischen Arbeit ist eine respektvolle, wertschätzende Haltung gegenüber Heterogenität, eine inklusive Grundhaltung gegenüber denen, deren Entwicklung von Exklusion gekennzeichnet oder bedroht ist: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Lernstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge.
Neben der Entwicklung einer Haltung sind auch konkrete Umsetzungsprozesse in den Einrichtungen notwendig. Die Gestaltung von Raum und Umgebung, die Bereitstellung entwicklungsfördernder Materialien sind wichtige Bestandteile der pädagogischen Arbeit. Alltagsbezogene, pädagogische Handlungskonzepte für inklusiv zu gestaltende Arbeit werden unterrichtlich aufbereitet. Die Kooperation im Team, die Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und / oder gesetzlichen Betreuern als wichtige Bausteine der Arbeit werden ebenso thematisiert wie die Zusammenarbeit in Netzwerken, die Kooperation mit anderen Einrichtungen.
Der Aufbaubildungsgang soll letztlich einen Beitrag leisten, die konzeptionelle Arbeit im Sinne inklusiver Pädagogik in den Einrichtungen weiter zu entwickeln. Es sollen Wege aufgezeigt werden, wie die Implementierung von Strukturen und Prozessen gelingen kann.